Innovationsausschuss gibt Förderschwerpunkte bekannt

In die Förderung neuer Versorgungsprojekte durch den Innovationsfonds kommt Bewegung. Am Donnerstag, dem 18. Februar 2016, hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Geschäftsstelle mit der Erstellung von Entwürfen für die ersten Förderbekanntmachungen zu den nachfolgend dargestellten Förderschwerpunkten „Versorgungsforschung“ und „neue Versorgungsformen“ beauftragt. Die Förderschwerpunkte werden unter Berücksichtigung der Empfehlung des Expertenbeirats zusammen mit den noch zu spezifizierenden Förderkriterien wesentlicher Bestandteil der Förderbekanntmachungen sein.

Sowohl für die neuen Versorgungsformen als auch für die Versorgungsforschung hat der Innovationsausschuss für die erste Förderwelle im Jahr 2016 jeweils einen themenoffenen und mehrere themenspezifische Förderschwerpunkte definiert.

In den themenoffenen Förderschwerpunkten können Projekte unabhängig von ihrer thematischen Ausrichtung gefördert werden, soweit sie den Förderkriterien entsprechen.

Der themenspezifische Teil des Förderbereichs „neue Versorgungsformen“ enthält folgende Förderschwerpunkte:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen:
  • ältere Menschen
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • pflegebedürftige Menschen
  • Kinder und Jugendliche
  • Menschen mit seltenen Erkrankungen

Antragsteller können sich nach Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen entweder auf einen themenspezifischen oder auf einen themenoffenen Förderschwerpunkt bewerben.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung.

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