Social Startups aufgepasst! Anträge für Wettbewerb „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“ noch bis 26. Mai möglich

Die Auslobung für die Landesförderung „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft“ 2021 ist veröffentlicht. Finanziell unterstützt werden innovative Projekte zur Stärkung von Integration und Teilhabe in der Stadtentwicklung. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Wettbewerbsverfahren. Bis zum 26.5.2021 können die Anträge bei der NBank eingereicht werden.

Auch in diesem Jahr findet ein Wettbewerb zur Förderung von Maßnahmen in Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagements statt. Am 15.4.2021 ist die Ausschreibung des Wettbewerbs durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Bauen und Klimaschutz gestartet. Unterstützt werden Modellprojekte, die zur Förderung der Integration und Teilhabe beitragen und Nachbarschaften sowie Wohnquartiere stärken. Antragsteller*innen können einen Zuschuss bis maximal 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben sowie eine maximale Förderhöhe von 60.000 Euro für ein Projekt und 120.000 Euro für mehrere Projekte pro Jahr erhalten. Der Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate.

Was wird gefördert?

Einen Antrag zur Förderung können juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeiten gerichteten Zweck, Verbände der Wohlfahrtspflege sowie kirchliche Organisationen und Kammern stellen. Hinzu kommt, dass Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise die Zuwendung an Letztempfänger im Projektgebiet weiterleiten können. Gefördert werden der Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements sowie Projekte, bei denen Gemeinwesenarbeit oder Quartiersmanagement bereits etabliert sind.

Antragstellung zur Teilnahme am Wettbewerb

Der Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb ist bei der NBank einzureichen. Alle benötigten Unterlagen finden sich auf der Website der NBank. Das Antragsformular muss postalisch eingereicht werden. Alle anderen Unterlagen können auch per E-Mail zugesendet werden. Bei inhaltlichen Fragen steht die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. zur Verfügung.

 

Quelle: NBank

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