Richtlinie „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss"

Seit dem 19. November 2015 können private Eigentümer und Mieter in der Programmvariante „Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus hat die KfW die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des Standards "Altersgerechtes Haus" erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind frei kombinierbar. Für die Einbruchschutzmaßnahmen stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) von 2015 bis 2017 jährlich 10 Mio. EUR zur Verfügung.

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